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Theoretischer Unterricht - 2mal die Woche Montag & Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr - Anmeldung ab 18.20 Uhr
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Unsere hellen und freundlichen Unterrichtsräume im Zentrum von Neckartailfingen laden zum lernen ein.
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Bei uns in der Fahrschule können die lebensrettenden Sofortmaßnahmen absolviert werden. Diese werden für die Beantragung eines Führerscheins benötigt.
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Auf Wunsch erhältst du bei uns den Theo!
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Unterrichtet wird der theoretische Grundstoff, dieser Grundstoff muss von jedem Fahrschüler besucht werden und ist Grundlage für jeden Führerschein.
==> von B auf BE (Anhänger) ist keine Theorie/Theorieprüfung notwendig!!!
Zu jedem Führerschein kommt noch der klassenspezifische Theorieunterricht.
Der theoretische Grundstoff setzt sich aus aus 12 Lektionen zusammen. Das bedeutet 12 Abende in der Fahrschule zu den Themen:
* Persönliche Voraussetzungen * Risikofaktor Mensch * Rechtliche Rahmenbedingungen * Strassenverkehrssystem und seine Nutzung * Vorfahrt und Verkehrsregelungen * Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge * Andere Teilnehmer im Strassenverkehr * Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise * Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung * Ruhender Verkehr * Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstössen gegen Verkehrsvorschriften * Lebenslanges Lernen
Der klassenspezifische Zusatzstoff
Für die Klasse B und BE (2 Lektionen)
* Technische Bedienungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen * Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Züge
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (in dem wir Mitglied sind).
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. So siehst Du jederzeit deinen Ausbildungsstand. Für Ausbildungsfahrten (Grundstunden) ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klasse B sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
* 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse * 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn * 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
* 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse * 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn * 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
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