|
Theoretischer Unterricht - 4mal die Woche
Montag bis Donnerstag von 18.30 bis 20.00 Uhr Anmeldung ab 18.20 Uhr
 
Unsere hellen und freundlichen Unterrichtsräume im Zentrum von Neckartailfingen.
|

|
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage bieten wir auch Erste Hilfe Kurse bei uns in der Fahrschule an. Diese lebensrettenden Sofortmaßnahmen werden für die Beantragung eines Führerscheins benötigt.
|
|
Auf Wunsch erhältst Du bei uns auch den 
Unterrichtet wird der theoretische Grundstoff, dieser Grundstoff muss von jedem Fahrschüler besucht werden und ist Grundlage für jeden Führerschein.
Zu jedem Führerschein kommt noch der klassenspezifische Theorieunterricht.
Der theoretische Grundstoff setzt sich aus aus 12 Lektionen zusammen. Das bedeutet 12 Abende in der Fahrschule zu den Themen:
* Persönliche Voraussetzungen * Risikofaktor Mensch * Rechtliche Rahmenbedingungen * Strassenverkehrssystem und seine Nutzung * Vorfahrt und Verkehrsregelungen * Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen sowie Bahnübergänge * Andere Teilnehmer im Strassenverkehr * Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise * Verkehrsverhalten bei Fahrmanövern, Verkehrsbeobachtung * Ruhender Verkehr * Verhalten in besonderen Situationen, Folgen von Verstössen gegen Verkehrsvorschriften * Lebenslanges Lernen
Der klassenspezifische Zusatzstoff
Für die Klasse B und BE (2 Lektionen)
* Technische Bedienungen, Personen- und Güterbeförderung - umweltbewusster Umgang mit Kraftfahrzeugen * Fahren mit Solokraftfahrzeugen und Züge
Für die Klasse A und A1 (4 Lektionen) Klasse M (2 Lektionen)
* Fahrer / Beifahrer Fahrzeug * Besonderes Verhalten beim Motorradfahren * Besondere Schwierigkeiten und Gefahren * Fahrtechnik und Fahrphysik
Praktischer Unterricht
Die praktische Fahrausbildung erfolgt nach dem Stufenplan der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (in dem wir Mitglied sind).
Auf der Ausbildungsdiagrammkarte bekommst Du Auskunft über die einzelnen Ausbildungsschritte. So siehst Du jederzeit deinen Ausbildungsstand. Für Ausbildungsfahrten (Grundstunden) ist vom Gesetzgeber keine Anzahl vorgeschrieben.
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
* 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse * 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn * 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vom Gesetzgeber vorgeschrieben:
* 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstrasse * 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn * 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit
Für die Klasse M ("Roller") sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist Du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
|